Flensburg will dein Engagement und macht es möglich! Werkzeuge, News, Informationen uvm. für Vereine und Ehrenamtliche (und solche, die es noch werden wollen).

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Bibliothek mit Büchern

Häufig gestellte Fragen

Das Ziel der Dingebörse ist es, möglichst Doppelanschaffungen zu vermeiden und Gegenstände im Sinne der (Kosten-) Effizienz und Nachhaltigkeit besser zu nutzen.

Nur eingetragene Vereine, Verbände, Organisationen und Initiativen dürfen Gegenstände aus der Dingebörse ausleihen.

Nur eingetragene Vereine, Verbände, Organisationen und Initiativen dürfen Gegenstände in die Dingebörse eintragen. Das entsprechende Passwort erhält man auf Anfrage beim Team von Engagiert in Flensburg.

Ob eine Leihgebühr erhoben wird, entscheidet die verleihende Organisation selbst. Diese bestimmt auch eigenständig die Höhe einer Leihgebühr. Ob eine Kaution für die Ausleihe erhoben wird, entscheidet ebenfalls die verleihende Organisation. Diese bestimmt auch eigenständig die Höhe einer Kaution.

Ja, sowohl die Vertreter der verleihenden Organisation als auch die Vertreter der entleihenden Organisation müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen bzw. gewährleisten, dass entsprechender Versicherungsschutz für das geliehene Objekt vorliegt.

Sollten Leihgegenstände oder Teile davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet die entleihende Organisation für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leihgegenstände oder Teile davon verloren gehen. Verlust und Beschädigungen sind unverzüglich zu ersetzen. Jegliche Haftung der Stadt Flensburg sowie Mitgliedern der Steuerungsgruppe von Engagiert in Flensburg ist ausgeschlossen.

Die Zuständigkeit, Verantwortung und die Organisation des Verleihs, sowie die Wartung der Gegenstände liegt bei den Eigentümern.

Die verleihende Organisation entscheidet selbst, ob sie mit der entleihenden Organisation einen Leihvertrag abschließen möchte. Das hinterlegte Formular ist ein Beispiel für einen Leihvertrag und KANN, muss aber nicht genutzt werden.

Der Leihvertrag ist in Form einer PDF-Datei auf jeder Seite eines eingetragenen Gegenstandes unter dem Link „Leihvertrag“ hinterlegt. 

Verträge werden ausschließlich zwischen der verleihenden und der entleihenden Organisation geschlossen.

Jegliche Angabe von persönlichen Daten ist freiwillig. Wenn sich die verleihende Organisation allerdings für einen Leihvertrag entscheidet, muss die entleihende Organisation die Kontaktdaten des Vereins/Organisation angeben.