Die Aufgabe eines ehrenamtlichen Vormundes ist es, die Kinder und Jugendlichen zu begleiten, für sie als verlässlicher Ansprechpartner und vor allem rechtlicher Vertreter zu agieren und die Rechte der jungen Menschen zu vertreten.
Für die Übernahme einer Vormundschaft bedarf es keiner Ausbildung oder rechtlicher Vorkenntnisse. Eine Vormundschaft können Personen übernehmen, die bereit sind, sich langjährig und kontinuierlich ehrenamtlich zu engagieren und dabei kooperativ und flexibel zu handeln. Sie sollten ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft mitbringen und Kindern und Jugendlichen mit Empathie und Freude begegnen. Die Bereitschaft zur Kooperation mit den leiblichen Eltern, dem Jugendamt, den betreuenden Einrichtungen und den Pflegefamilien sollte dabei selbstverständlich sein.
gesetzlicher Mindestumfang: 1 Besuchskontakt pro Monat, ansonsten zeitlich flexibel nach Bedarf des Mündels
Thomas Kuchel
0461/85-2783
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