Förderbörse
Von kleineren Anschaffungen bis zu langfristigen Projekten – finanzielle Mittel sind wichtig, um Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Daher haben wir hier eine Übersicht über verschiedene Fördermöglichkeiten für euch zusammengestellt. In unserem Newsletter teilen wir darüber hinaus monatlich aktuelle Fördermittelausschreibungen mit euch.
Lokale Fördermöglichkeiten
Gefördert werden im Rahmen des Mottos Aktivitäten, Aktionen, Veranstaltungen und Angebote, die mindestens eines der angeführten Ziele verfolgen:
- Kennenlernen und Kontaktförderung
- Selbsterfahrung im Umgang mit anderen
- Unterschiede akzeptieren und verstehen
- Gemeinsamkeit herstellen
- Zusammenführung unterschiedlicher Generationen und Kulturen
- Wissens- und Kompetenzerwerb
Die Stadt Flensburg stellt alljährlich 9.600.- € für die Förderung geschlechtsspezifischer Projekte zur Verfügung. Unterstützt werden damit Projekte und Maßnahmen, die der gezielten Förderung von Frauen und Männern, Jungen und Mädchen dienen oder die Gleichstellung der Geschlechter und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorantreiben.
Mit dem Ziel, die Lebenssituation und Lebenswelten der Bewohner*innen der Flensburger Neustadt zu verbessern, werden im Rahmen von JMD im Quartier bedarfsorientierte und partizipative Mikroprojekte umgesetzt. Diese Projekte können in Handlungsfeldern wie Kultur, Bildung, Sprache, Gesundheit & Prävention, Wohnen, Umwelt & Mobilität, Sport, Interkulturelle Öffnung oder auch Antirassismusarbeit & Demokratieförderung umgesetzt werden.
Falls Bedarfe in diesen Bereichen im Kontakt mit den Kindern, Jugendlichen sowie weiteren Bewohner*innen der Neustadt und/oder erste entsprechende Projektideen aufkommen sollten, kann gerne der Kontakt für eine mögliche Kooperation aufgenommen werden. Gemeinsam prüfen wir dann, ob die Förderbedingungen gegeben sind und wie die Form der Zusammenarbeit aussehen kann.
Die Beteiligungsarbeit des Kinder- und Jugendbüros der Stadt Flensburg zielt darauf ab, eine Beteiligungskultur bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen dabei unterstützt werden, Eigeninitiative zu ergreifen und ihre Umwelt aktiv zu gestalten. Hierzu kann eine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung beantragt werden.
Ziel der kulturellen Projektförderung ist es, neue Initiativen auf den Weg zu bringen und einmaligen Projekten zur Verwirklichung zu verhelfen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, die
- eigenschöpferische Potentiale der Teilnehmer/-innen wecken.
- ein neues Publikum ansprechen, für das es bisher in Flensburg kein kulturelles Angebot gab.
- die eindeutig über das bestehende Angebot in Flensburg hinausweisen.
- es in Flensburg selten oder gar nicht gibt.
- identitätsstiftend/-fördernd sind und einen Bezug zur Stadt Flensburg aufweisen.
- Pilot-Kooperationen sind und auf eine langfristige Zusammenarbeit der Projektpartner angelegt.
- von Personen durchgeführt werden, die erstmalig kulturelles Engagement zeigen.
„We serve“ – Unter diesem Motto steht all unser Handeln, alle Projekte sind diesem Ziel verpflichtet. Zugleich haben wir einen hohen ethischen Anspruch an unsere Mitglieder, der sich sehr klar in unseren Grundsätzen widerspiegelt.
- Flensburger Bürger*innen in Not
- Sucht- und Gewaltpräventionsprojekte
- Jugendförderprojekte
- Seniorenbetreuungsprojekte
- Helfen, wo anders nicht geholfen werden kann
Neben der Unterstützung der Rotary Foundation und der Betreuung von Stipendiaten und Austauschschülern gelten unsere aktuellen sozialen Aktivitäten auch regionalen Projekten. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Jugendhilfe sowie der Unterstützung von Pflege- und Betreuungsbedürftigen.
Das Spendenparlament Flensburg und Umgebung ist als gemeinnütziger Verein eine Vereinigung von Bürgern, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, durch Armut, Obdachlosigkeit oder Einsamkeit in Not geratenen Mitbürgern in Flensburg und Umgebung zu helfen.
Die Stadt Flensburg fördert und unterstützt Sport und Bewegung auf unterschiedliche Art und Weise. Zahlreiche Grünflächen, Spielplätze, Wege und Parks stehen der Bevölkerung kostenlos und frei nutzbar zur Verfügung. Zudem stellt die Stadt über 30 kommunale Turn- und Sporthallen bereit, welche Sportvereine kostenfrei nutzen. Auch kommunale Außensportanlagen werden Sportvereinen unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Bereitstellung von Sportstätten stellt einen Großteil der indirekten Sportförderung durch die Stadt dar.
Ihr habt Lust und Ideen Euren Stadtteil zu gestalten? Die Stadt hat unter dem Namen “Wir im Quartier!” Stadtteilfonds für alle Quartiere in Flensburg eingerichtet, für deren Fördergelder Ihr Euch jederzeit bewerben können.
Die Förderung “Wir im Quartier!” hat folgende Ziele:
- Schaffung intergenerativer Begegnung
- Förderung der Selbsthilfe und Eigenverantwortung
- Förderung des Auf- und Ausbaus von Nachbarschaftsnetzen
- Belebung der Stadtteilkultur sowie Förderung von Begegnungen
Du hast eine Projektidee von der Studierende profitieren können und benötigst finanzielle Unterstützung?
Dann können wir Dich finanziell unterstützen.
Alles was Du dafür benötigst ist den folgenden Antrag im AStA einzureichen. Dort wird in einer Sitzung darüber abgestimmt.
Eine kleine Hilfe zur Antragstellung
Wichtig:
- Anträge ab 1.000€ müssen im Studierendenparlament gestellt werden!
- Anträge können nicht nach Ablauf einer Veranstaltung gestellt werden!
- Es wird empfohlen mehrere Angebote einzuholen!
- Der Antrag muss mindestens 6 Tage vor einer AStA-Sitzung gestellt werden.
Antragsstellung:
Antragsteller:in: Referat, Hochschulgruppe, stud. Initiative, Studierende
Begründung:
- Was soll passieren? / Was soll gekauft werden?
- Wann und wo soll die Veranstaltung stattfinden? / Bei wem soll es gekauft werden?
- Wie viele Menschen sollen teilnehmen? / Wie viele Menschen werden es nutzen?
- Kostenaufstellung: Was für Kosten entstehen und warum? Was passiert mit den Überschüssen? Mitsponsor:innen: wer ist noch an der Finanzierung beteiligt
- Wieso sollte es aus Studierendengeldern gezahlt werden? Worin liegt der Mehrwert für die Studierendenschaft?
Ablauf auf der AStA-Sitzung:
- Antrag wird vorgestellt
- Verständnisfragen können gestellt werden
- Diskussion
- ggf. Änderungsanträge durch AStA-Mitglieder
- Beschlussfassung
- Ein Antrag braucht eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des AStAs.
- Ein abgelehnter Antrag kann jederzeit neu bzw. abgewandelt gestellt werden.
Abrechnung:
- Grundsatz: Ohne Beleg kein Geld. Wir brauchen die originale Quittung.
- Rechnungen können auch per Mail an uns gesendet werden.
- Bei größeren Summen kann die Rechnung auf uns ausgestellt werden und wir überweisen das Geld an die angegebene Stelle.
- Ausgelegtes Geld kann in Bar im AStA abgeholt werden oder bargeldlos auf das Konto überwiesen werden.
Landesweite Fördermöglichkeiten
Unterstützt werden vorbildhafte Aktivitäten in den Bereichen
- Natur- und Umweltschutz sowie des Tierschutzes
- Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung,
- Entwicklungszusammenarbeit,
- Globales Lernen
Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden.
Satzungsgemäße Aufgabe der Bürgerstiftung Schleswig- Holsteinische Gedenkstätten ist die Förderung bestehender oder noch zu gründender Einrichtungen des Gedenkens an den nationalsozialistischen Terror sowie der darauf bezogenen Forschungs-, Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit.
Wir fördern herausragende und inspirierende Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik von besonderer Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein.
Ziele der Kulturstiftung sind
- die Förderung außergewöhnlicher Projekte und Veranstaltungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur, die neue Formen und Entwicklungen ermöglichen, sowie
- die Sicherung von Kulturgütern und Kunstgegenständen von besonderem Wert für das Land Schleswig-Holstein.
Für die Möglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein, die ehrenamtliche Mitarbeit und Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich zu fördern, gibt es eine Richtlinie.
Das Land Schleswig-Holstein hat desweiteren die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des digitalen Wandels in der Gesellschaft sowie zur Entwicklung digitaler Anwendungen als Unterstützung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichen Engagement veröffentlicht.
Zuwendungsberechtigt sind nur gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und Hochschulen für Projekte im nichtwirtschaftlichen Bereich.
Diese Richtlinie gilt bis zum 30.06.2025.
Wir unterstützen Dich kostenfrei bei der Planung und Umsetzung von Aktionen, die Perspektiven aus dem Globalen Süden einbringen
Die Mittel der Stiftung werden eingesetzt zur Förderung der Kunst und Kultur sowie der Denkmalpflege. Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen im Bereich aller Kunstsparten (z.B. bildende Künste, Literatur, Theater und Musik), Herausgabe von Veröffentlichungen, Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen, Vergabe von Preisen und Stipendien sowie die Unterstützung der Erhaltung und Wiederherstellung von nach landesrechtlichen Vorschriften geschützten Baudenkmälern.
Die Stiftung Naturschutz fördert Sie bei Ihrem Engagement für den Natur-, Arten- und Klimaschutz. Bisher hat die Stiftung fast 200 Projekte mit mehr als 4 Millionen Euro gefördert. Antragberechtigt sind:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- Stiftungen, sofern der Naturschutz zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört,
- Naturschutzvereine und -verbände sowie Genossenschaften, Gesellschaften, soweit der Naturschutz zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört,
- sonstige natürliche und juristische Personen des bürgerlichen Rechts, die in
- der Lage sind, zuwendungsfähige Maßnahmen durchzuführen und den dauerhaften Erhalt der Anlagen zu gewährleisten.
Wir bewegen.SH ist die Spendenplattform der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Crowdfunder können ihre Projekte auf Wir bewegen.SH hochladen und zusätzlich eine Partnerschaft mit Unternehmen eingehen
Bundesweite Fördermöglichkeiten
Um die Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern, fördert die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 soziale Projekte in ganz Deutschland. Seit ihrer Gründung konnte die Aktion Mensch dafür bereits mehr als 5 Mrd. Euro bereitstellen.
Auch Ihre Idee hat Chance auf Förderung: Die Aktion Mensch unterstützt soziale Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten einsetzen. Damit möchte sie Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen, also das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.
Aus Anlass ihres 100-jährigen Jubiläums gründete die Allianz SE (damals Allianz AG) die Allianz Stiftung. Diese wurde mit einem Grundstockkapital von 100 Mio. DM (heute 50 Mio. Euro) ausgestattet. Nach einem Beschluss des Kuratoriums – erster Vorsitzender des Kuratoriums war Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Haber, damals Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung – wurde der Zusatz “Zum Schutz der Umwelt” mit in den Namen aufgenommen. Gemäß der ersten Satzung sollte die Stiftung mitwirken, ein lebenswertes Dasein in einer sicheren Zukunft zu gewährleisten. Der Stiftungszweck beinhaltete die Bereiche
- Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- öffentliche Gesundheitspflege
- Bildung und Erziehung.
Neue Spielgeräte für das marode Schulgelände, ein Hip-Hop-Kurs für Jugendliche auf dem Dorf oder ein Kochkurs, bei dem geflüchtete und einheimische Kinder zusammen Gerichte zubereiten: Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern. Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können sich hier für eine Förderung bewerben.
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.
Die Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihren Starthilfezuschüssen seit vielen Jahren neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung (jenseits von Schule) tätig sind. Gefördert werden hierbei kleinere lokale Organisationen, die über keine oder nur geringe eigene finanzielle Ressourcen verfügen. Wesentlich für die Vergabe einer Starthilfeförderung ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen mit zivilgesellschaftlichem Engagement gemeinsam das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten.
Themenspezifische Förderungen
- Mit einer Fördersumme (Zuwendung) von bis zu 2.000 Euro unterstützt das Aktionsgruppenprogramm (AGP) Engagierte, die ihr Wissen über die Zusammenhänge in der globalisierten Welt zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare oder Workshops vertiefen und weiter vermitteln möchten.Antragsberechtigt sind
- Vereine
- Schulen und deren Fördervereine
- Kindergärten und –tagesstätten und deren Fördervereine
- Berufskollegs
- Hochschulen
- Stiftungen
- gemeinnützige Gesellschaften
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts (wie zum Beispiel Museen)
Antragsstellende Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland inne haben. Einzelpersonen, lose Zusammenschlüsse ohne nachgewiesene Gemeinnützigkeit und kommerziell arbeitende Einrichtungen können nicht gefördert werden. Die genauen Voraussetzungen für die Antragsberechtigung finden Sie in den Förderbestimmungen.
Einreichungsfrist sechs Wochen vor Projektbeginn
https://www.engagement-global.de/agp-aktionsgruppenprogramm.html
Die Projekte sind von jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren selbst geplant und durchgeführt. Erwachsene über 27 Jahre dürfen euch unterstützen, aber alle Entscheidungen liegen bei euch. Das Thema eures Projekts betrifft euch selbst direkt. Für euer Projekt könnt ihr bis zu 1.000 Euro beantragen.
Wir fördern nur
-gemeinwohlorientierte Projekte, das heißt Projekte, die möglichst vielen (jungen) Menschen zugutekommen
-öffentliche Aktionen, Online-Aktionen, Proteste, Kampagnen und andere Formen der politischen Einmischung zu kinderrechtlichen Forderungen
-Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die auf Kinderrechtsverletzungen hinweisen
https://www.tdh.de/mitmachen/junges-engagement/megafonds-das-budget-fuer-deine-aktionsidee/
Die bewusste Entscheidung für Produkte aus fairem Handel, Upcycling oder Konsumverzicht, die Auseinandersetzung mit den Ursachen von Flucht und Migration, lokale Aktionen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) – ohne das aktive Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung nicht denkbar.
FEB – Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung – Engagement Global (engagement-global.de)
Wir unterstützen die entwicklungspolitische Bildungsarbeit von Kirchengemeinden, Initiativen und Organisationen, damit sich mehr Menschen für globale Gerechtigkeit einsetzen. Speziell auch dekoloniale Ansätze.
Hier gibt es eine Übersicht zu Förderungen im Kontext von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sowie bundeslandspezifische Informationen und Angebote. Darüber hinaus kann man sich über Kooperationsmöglichkeiten im Bereich BNE sowie BNE-Auszeichnungen und -Preise informieren.
Ihr kennt noch andere Geldgeber*innen oder habt selbst Fördergelder zu vergeben? Dann meldet euch gern bei uns!