Bundesfreiwilligendienst
Begrifflichkeiten
BFD ist die Abkürzung für den neuen Bundesfreiwilligendienst.
Der BFD ergänzt die auf Länderebene bestehenden Freiwilligendienste, das FSJ und das FÖJ. Da der Bundesfreiwilligendienst den Zivildienst ersetzt hat, sind in allen Bundesländern, Städten und Gemeinden BFD-Stellen vorhanden.
Die Bundesregierung fördert jährlich 35.000 Plätze für den neuen Dienst und hat so die durch den Zivildienst geschaffene Infrastruktur aufrechterhalten.
Quelle: https://www.bundes-freiwilligendienst.de/bfd/
Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) niedergelegt.
Das FSJ an sich ist auf Länderebene geregelt.
Neben dem FSJ gibt es auf Bundesebende den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Er wurde als Ersatz für den ausgelaufenen Zivildienst geschaffen und ist auch älteren Menschen zugänglich.
Quelle: https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/
Orte
- über den Paritätischen: Paritätischer oder FSJ Schleswig-Holstein
- über das ÖBIZ: OEBIZ
- über das Landesjugendwerk der AWO in SH: AWO SH
- über “Freiwilligendienste Kultur und Bildung”: Kultur und Bildung
Hier findest Du allgemeine Informationen: