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Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Flensburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://engagiert-in-flensburg.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Freiwilligenbörse
  • Raumbörse
  • Dingebörse
  • Förderbörse
  • Qualifizierungsbörse
  • Vereinsbörse

Die Webseite basiert auf WordPress. Da die Funktionalität der Webseite auf kritischen PlugIns beruht, die eine vollständige Barrierefreiheit nicht ermöglichen, sind zentrale Bereiche der Webseite derzeit nicht umfänglich barrierefrei zugänglich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter engagiert@flensburg.de oder Telefon: 0461 85 2825 an. Persönlich erreichen Sie uns im Rathaus, Rathausplatz 1 in Flensburg.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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