Flensburg will dein Engagement und macht es möglich! Werkzeuge, News, Informationen uvm. für Vereine und Ehrenamtliche (und solche, die es noch werden wollen).

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Ausnahmegenehmigung fürs Parken für Ehrenamtliche – Durchbruch in Sachen Anerkennung!

Eine Glühbirne leuchtet

Zum Ehrenamt gehört, dass man es freiwillig und unentgeltlich macht, aber viele Ehrenamtliche zahlen drauf. Das will die Stadt Flensburg nicht und schraubt (auch im Rahmen der Engagierten Stadt) an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche. Dazu gehört ab dem 01.04. das kostenlose Parken für Ehrenamtliche auf Flächen, die von der Stadt Flensburg bewirtschaftet werden.

Gemeinsam mit dem TBZ und der Verkehrsplanung hat das Büro für Grundsatzangelegenheiten einen Weg gefunden, das kostenlose Parken zu ermöglichen. Ganz einfach war das nicht, denn Ausnahmegenehmigungen für das Parken sind Gegenstand des Verkehrsrechts, Ehrenamtliche fanden bisher in der dazugehörigen Gebührenordnung noch keine Berücksichtigung. Daher hat Oberbürgermeisterin Simone Lange diesen Bestand geschaffen und eine Mindestgebühr festgesetzt. Damit können Ehrenamtliche nun einen Antrag stellen. Dazu brauchen sie nur eine Bescheinigung des Trägers über das Engagement, die Zeit und den Ort, den Antrag vom TBZ (hier: Ausnahmegenehmigung_46Abs1StVO-neu), sowie eine Kopie von Fahrzeugschein und Personalausweis. Diese Unterlagen werden bei der Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement eingereicht und geprüft, das TBZ stellt dann die für ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung aus.

Beantragen können die Ausnahmegenehmigung Ehrenamtliche, die

  • volljährig sind,
  • eine Tätigkeit innerhalb Flensburgs ausführen,
  • regelmäßig (mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten mind. 1 x wöchentlich),
  • unentgeltlich (also kein Geld in Form von Honorar, Übungsleiterpauschale, Aufwandsentschädigung usw. oder geldwerte Vorteile erhalten) und
  • in einer Organisation (Vereine, Initiative, Institution) tätig sind,
  • die einen sozialen oder karitativen Zweck verfolgt.

Die Richtlinie finden sie hier: Richtlinien für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung-final.

Soweit wir wissen, gibt es bundesweit nur wenige Kommunen, die das kostenlose Parken für Ehrenamtliche in irgendeiner Form ermöglichen. In Schleswig-Holstein sind wir unserer Kenntnis nach Vorreiter.

Hintergrund: Flensburg ist Engagierte Stadt, d.h. in Flensburg soll das bürgerschaftliche Engagement gefördert werden. Dazu kooperiert die Stadt Flensburg mit der Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement mit der SBV-Stiftung Helmut Schumann, gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren wird eine Engagementstrategie entwickelt. Die Ratsfraktionen unterstützen und fördern das Engagement – und fordern von der Stadt z.B. eine Stärkung der Anerkennungskultur. Neben Ehrungen nehmen in dem Anerkennungskonzept der Stadt auch Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierung und die Verbesserung von Rahmenbedingungen einen festen Platz an.

 

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