Leihordnung
Die Stadt Flensburg hat in 2018 zur Förderung der offenen Altenhilfe intergenerative Stadtteilfonds für 4 Fördergebiete eingerichtet. Laut der Förderrichtlinie vom 13.Mai 2019 sollen bei Anschaffungen möglichst Doppelanschaffungen vermieden werden und die Gegenstände im Sinne der (Kosten-) Effizienz und Nachhaltigkeit besser genutzt werden. Aus diesen Gründen werden Dinge unter der Auflage bewilligt, dass sie in der „Dingebörse“ unter www.engagiert-in-flensburg.de eingestellt werden. Die Zuständigkeit, Verantwortung und die Organisation des Verleihs, sowie die Wartung der Gegenstände liegt bei den Eigentümern (i.d.R. den Antragstellenden).
Weitere Informationen: s. „Wir im Quartier!“-Richtlinie.
Auch weitere Gegenstände z.B. aus anderen Förderungen oder auch selbständig angeschaffte Dinge können in die Dingebörse aufgenommen werden.
Zum Verleih kann das folgende Formular genutzt werden.